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Örtliches Raumordnungsprogramm

Raumplanung im Planungsbüro Raumplanung - Stadtplanung in Stillfried

Zur geordneten Entwicklung hat jede Gemeinde ein Örtliches Raumordnungsprogramm zu erstellen. Dieses beinhaltet als zentralen Bestandteil den Flächenwidmungsplan. Darüber hinaus kann ein Örtliches Entwicklungskonzept verordnet werden, welches – ausgehend von den Leitzielen der Raumordnung und den Ergebnissen der Grundlagenforschung – einen Überblick über die für die nächsten zehn Jahre geplante Entwicklung der Gemeinde gibt.

Für die wirtschaftliche, soziale, bauliche, ökologische und infrastrukturelle Entwicklung der Gemeinde werden Ziele und Maßnahmen festgelegt und in den Plandokumenten dargestellt.

  • Flächenwidmungsplan
  • Örtliches Entwicklungskonzept
  • Landschaftskonzept und
  • Verkehrskonzept

Flächenwidmungsplan

Mitarbeiterin Planungsbüro Raumplanung Stadtplanung in StillfriedDer Flächenwidmungsplan konkretisiert die Zielsetzungen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes parzellenscharf und gliedert damit das Gemeindegebiet.

Der Flächenwidmungsplan ist bei Fragen der Gemeindeentwicklung, geplanten Bautätigkeiten und anderen Maßnahmen, die die Gestaltung der Gemeinde und die Nutzung der Grundstücke betreffen, das wesentliche Plandokument hinsichtlich der Umsetzbarkeit: hier ist festgelegt, welche Nutzungen ausgeübt und in Folge dessen welche Bauwerke errichtet werden dürfen.

Hierzu wird für das Gemeindegebiet flächendeckend hinsichtlich der zulässigen Nutzbarkeit eine der folgenden drei Widmungskategorien festgelegt:

  • Bauland
  • Grünland
  • Verkehrsflächen

Die Zuordnung ist verbindlich und legt somit die künftige Gemeindeentwicklung und die Handlungsspielräume für die einzelnen GrundeigentümerInnen fest.

Bebauungsplan

Mitarbeiter Planungsbüro Raumplanung Stadtplanung in StillfriedDer Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit und Ausnutzbarkeit der im Flächenwidmungsplan festgelegten Baulandflächen im Detail – neben der Verordnung der Gebäudehöhe und der Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück sowie der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verkehrserschließung durch die Festlegung von Straßenfluchtlinien können zahlreiche Festlegungen zur harmonischen Gestaltung des Ortsbildes gemacht werden wie zB die Gestaltung von Baukörpern und Einfriedungen oder die Anordnung von Fahrzeugabstellflächen.

Der Bebauungsplan schafft Planungssicherheit durch die Vorhersehbarkeit der Gestaltungsmöglichkeiten der Bauplätze.

Interkommunale Planung

Zur optimalen Nutzung von Ressourcen bieten sich in vielen Aufgabenbereichen gemeindeübergreifende Projekte an. Die durch diese Kooperationen entstehenden Synergien können unter anderem bei der interkommunalen Schaffung von Betriebsbauland gewinnbringend genutzt werden. Bei deutlich verbessertem Angebot für die Bevölkerung und Betriebe können Kosten reduziert werden und Ressourcen effizienter Verwendung finden.